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Rechtspfleger / Rechtspflegerin
Recht und Ordnung sind deins? Du möchtest dich um Betreuungs-und Pflegschaftsverfahren kümmern oder in Nachlasssachen und Insolvenzverfahren Entscheidungen treffen? Oder lieber bei der Staatsanwaltschaft dafür sorgen, dass Geldstrafen gezahlt werden und Freiheitsstrafen "abgesessen" werden? All das sind Bereiche, die früher Richtern und Staatsanwälten vorbehalten waren.
Heute werden diese Aufgaben von gehobenen Beamten des Justizdiensts, den Rechtspflegern, ausgeführt. Obwohl Rechtspfleger keine Volljuristen sind, fällen sie unabhängig Entscheidungen, die für das Leben des Betroffenen von tiefgreifender Bedeutung sind. Sie unterstehen dabei nur dem Gesetz, sind in der Sache jedoch unabhängig und werden nicht von einem Dienstvorgesetzten kontrolliert.
Verantwortungsgefühl und die Fähigkeit, Situationen objektiv zu bewerten sind deshalb in diesem Beruf unabdingbar. Während des dreijährigen Vorbereitungsdienstes wird der zukünftige Rechtspfleger als Beamter auf Widerruf angestellt.
Die Ausbildung setzt sich aus praktischen Zeiten bei einem Brandenburger Gericht oder einer Staatsanwaltschaft und einem Fachstudium an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin zusammen. Im ersten Abschnitt des Studiums, der 14 Monate umfasst, werden Grundzüge aller wichtigen Rechtsformen gelehrt. Besondere Bedeutung hat dabei das Gerichtsverfassungs- und Rechtspflegerrecht, aber auch das Zivilrecht, das Familienrecht, sowie das Grundbuch- und Nachlassrecht. Grundzüge des Strafrechts werden ebenfalls behandelt. Es folgen drei weitere Studienphasen von zehn beziehungsweise sechs Monaten.
Den Rest der Zeit verbringt der angehende Rechtspfleger mit praktischen Aufgaben an seinem Arbeitsplatz. Das Studium schließt mit einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung sowie einer Diplomarbeit ab.
Während der Ausbildung zahlt das Land ungefähr 800 Euro brutto pro Monat. Absolventen beginnen in der Regel in der Besoldungsgruppe A9 und können bis in die Gruppe A 13 des Bundesbesoldungsgesetzes aufsteigen. Einstellungsbehörde zur Ausbildung ist der Präsident des Oberlandesgerichts in Brandenburg an der Havel. Ausbildungsbeginn ist jeweils der 1. Oktober.
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